Führerschein
Behörden,  Verkehrspolitik

Ab 1971 geboren – dann Führerscheinumtausch fällig

Es gibt viele Termine im Leben eines Menschen. Nicht alle davon sind unvermeidlich, anderen sollte man schon im wohlverstandenen Eigeninteresse seine volle Aufmerksamkeit schenken. 

Für die Motorisierten in unserer motorisierten Gesellschaft gehört zu dieser Kategorie des Unvermeidlichen zweifellos der Führerscheinumtausch.

Und genau dieser Führerscheinumtausch ist jetzt für bis 31.Dezember 1998 ausgestellte Führerscheine fällig. Für die Ungläubigen hier der Link zum Gesetz.

Als Nächstes wird der Führerscheinumtausch für die Geburtsjahrgänge 1971 und später fällig.

Diese müssen ihren Führerschein bis zum 19.01.2025 umgetauscht haben. Diese Regelung ist natürlich bundesweit gültig. Insofern sind auch die Kraftfahrer im Landkreis Märkisch-Oderland betroffen. Wer dem seit 2019 gültigen Gesetz nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt hat und jetzt noch einen Termin in der Führerscheinstelle buchen möchte hat ein Problem. Das Problem ist, dass die zuständige Führerscheinstelle in Strausberg hat vom 24.12.24 bis zum 01.01.25 geschlossen hat und nur noch am 16.01.25 einige freie Termine. Als Alternative wird der Onlineumtausch mittel E-Personalausweis angeboten. Dazu gehört allerdings Glück und starke Nerven und natürlich ein freigeschalteter Personalausweis mit PIN.

Also nicht lange warten, sondern starten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Führerscheinstelle Strausberg.

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