
Aufhebungsanordnung des Straßenverkehrsamtes Strausberg
Eine Entscheidung gegen die Bürger
Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Waldstraße in Rüdersdorf hat die Straßenverkehrsbehörde Strausberg einen wahren Geniestreich gelandet. Insbesondere die Gründe, die für die Aufhebung angeführt werden, sprechen jeder Vernunft Hohn.
Die Anordnung zur Entfernung der Verkehrszeichen 274-30 mit Zusatzzeichen (wegen Straßenschäden) gemäß Antrag entfernt. Begründet wird dies mit der Beseitigung der Straßenschäden, die Basis der Geschwindigkeitsbegrenzung waren. Zudem sollen damit außerordentliche Schäden an der Straße verhindert werden.
Dazu ist Folgendes zu bemerken.
- In der Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist von einer antragsgemäßen Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung die Rede. Antragsteller ist ein Bürger der Waldstraße, der sich per Unterschriftensammlung der Unterstützung einer unbekannten Anzahl von Bürgern der Waldstraße und des Seebades versichert hat. Mich hat niemand kontaktiert. Es kämpfen also Bürger gegen Bürger. Dabei ist offensichtlich jedes Mittel recht. Denn getan hat sich auf der Waldstraße nicht wirklich etwas. Für den geplanten Ausbau der Waldstraße ist das keine wirkliche Unterstützung. Wenn Herr Wähner nur einmal nachgefragt hätte, wüßte er, daß die Teilreparatur des kleinen Abschnittes der Waldstraße (kurz hinter der Autobahnbrücke Richtung Krankenhaus), auf der die Anordnung offensichtlich basiert, bereits im September 2015 erfolgt ist. Dies können Sie meinem Artikel vom 26.09.2015 entnehmen. Da hätte er die Schilder bereits nach 4 Monaten entfernen können. Eine grundlegende Änderung des Zustandes der Waldstraße hat das damals nicht gebracht. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Die Straßenschäden (auch wenn es nur eine Krücke war, um den Antrag zu ermöglichen, sind unverändert vorhanden. Mit großem Bedauern muss ich feststellen, dass sich offensichtlich ein Mitglied der Gemeindeverwaltung gegen die Interessen der Gemeinde positioniert hat und gegenüber dem Straßenverkehrsamt einen Straßenzustand bescheinigt hat, der nicht der Wirklichkeit entspricht.
- Das die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbegrenzung außerordentliche Schäden an einer Straße verhindern kann, ist eine ganz neue Erkenntnis dieser Anordnung. Diese preiswürdige Leistung sollte vom Bundesverkehrsminister Scheurer angemessen gewürdigt werden.
Jenseits aller Polemik sei angemerkt, dass es sehr bedauerlich ist, dass hier offensichtlich Bürger gegen Bürger agieren statt gemeinsam für die Interessen aller Anlieger der Waldstraße einzutreten. Wir hoffen, dass die Gegner der Geschwindigkeitsbegrenzung noch das Gespräch mit uns suchen werden und wir vielleicht zu einer gemeinsamen Haltung finden können. Unser Ziel war und ist noch immer die Grundinstandsetzung der Waldstraße und nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung. Diese soll nur temporär die Folgen des schlechten Straßenzustandes abmildern und der Raserei Einhalt gebieten.
Wir sind jederzeit bereit, das Gespräch mit unseren Widersachern aufzunehmen. Für die Zukunft hoffen wir, dass sich die unbefriedigende Rechtslage ändert und die Straßenverkehrsämter von Amts wegen die Festlegungen im Lärmschutzplan umsetzen müssen, -ohne eigenen Ermessensspielraum. Welchen Sinn hätte sonst ein mit viel Aufwand erstellter Lärmschutzplan? Er wäre nur eine Verschwendung von Steuergeldern und davon haben wir ohnehin schon genug. Hoffnung gibt es diesbezüglich aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichthofes Baden-Württemberg vom 28.08.2018. Dazu demnächst mehr.
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