
Der Lärmschutzplan wurde fortgeschrieben-aber wenig Hoffnung für die Waldstrasse
Schon einmal, im Jahr 2010 habe ich Hoffnung in einen Lärmschutzplan gesetzt und erwartet, dass dort manifestierte Beschlüsse der Gemeindeverwaltung auch umgesetzt werden und zwar entsprechend den im LAP festgelegten Zeiträumen. Nach der zunächst positiven Reaktion unseres damaligen und heutigen Bürgermeisters Andre Schaller, war ich fast euphorisch, dass die Probleme der Waldstrassenbürger Gehör und Verständnis finden würden.Nun nach Jahren des Kampfes gegen die Windmühlen, muss ich feststellen, dass das, was schwarz auf weiß geschrieben steht, noch lange nicht die Wahrheit ist.
Seit 2 Jahren nun haben wir einen neuen Lärmaktionsplan. Aber an der hemmungslosen Raserei in der Waldstrasse und den schlechten Fahrbahnverhältnissen hat sich nichts geändert. Auch die Gehwege sind in katastrophalem Zustand und werden nur sporadisch ausgeflickt wie die Fahrbahn selbst auch. Auch ein Radweg ist nicht in Sicht.
In der Anlage 1 zum Lärmaktionsplan 2013/16 (Downloadseite) sind die geplanten Maßnahmen aufgelistet.
Nachstehende Punkte sind für uns interessant:
Radverkehr: Pkt. 1.5 Schaffung durchgehender und sicherer Radverkehrsanlagen
Gültigkeit gesamte Gemeinde
Pkt. 1.11 Anlage zusätzlicher Rad- & Gehwegverbindungen
Gültigkeit nicht für die Waldstrasse
Fußgängerverkehr: Pkt. 1.13 Schaffung attraktiver, durchgehender und sicherer
Fußgängerverbindungen
Gültigkeit nicht lokalisierte fortlaufende Aufgabe
Pkt. 1.17 Berücksichtigung der Aspekte von Fußgängern und
Anwohnern im Nebennetz
Gültigkeit nicht lokalisierte fortlaufende Aufgabe
Pkt. 1.18 Sanierung mangelhafter Gehwegoberflächen
Gültigkeit Am Stolp, Karl-Liebknechtstr., Rüdersdorfer Str.
Teile Berliner Straße und gesamtgemeindliche sukzessive Aufgabe
mittelfristig
die Waldstrasse ist nicht explizit zur Sanierung vorgesehen
Fahrbahnoberflächen: Pkt. 4.1 Ersatz der Großverbundplatten durch Asphalt
Gültigkeit mittelfristig Waldstrasse (Übernahme aus altem LAP)
Wohngebiet Westend/Brückenstr. langfristig
Sonstiges: Pkt. 6.1 Geschwindigkeitsüberwachung
Aufgaben: hohe Kontrolldichte gewährleisten
Einsatz von Motivanzeigetafeln
Einsatz weiterer Kontrollmöglichkeiten regelmäßig prüfen
stationäre Überwachungsanlagen sind (noch) nicht
vorgesehen
30 km/h haben wir ja nun schon lange, kontrolliert wird auch desöfteren, geholfen hat es nicht wirklich und eine stationäre Geschwindigkeitsmeßanlage wurde am 25.08.2016 durch Herrn Wähler vom Strassenverkehrsamt abgelehnt (LK darf Geschwindigkeiten nur an Gefahrenstellen überwachen). Diese Aufgabe bleibt also für uns. Doch es gibt Hoffnung. Das zuständige Landesministerium hat auf eine Petition der Bürgerinitiative GLAS anerkannt, dass nicht nur Unfälle sondern auch Lärm und Abgase eine Gefahrenlage bilden können und somit Geschwindigkeitskontrollen durch das Strassenverkehrsamt (SVA) ermöglichen würden.Eine Änderung der entsprechenden Verordnung wurde nach Auskunft von Herrn Rudorf von der GLAS in Aussicht gestellt.
Wir bleiben dran.

