Geschwindigkeitsbegrenzung 30 km/h
Behörden,  Kommunalpolitik,  Verkehr

Der Rüdersdorfer Lärmschutzplan Stufe III ist beschlossen

Auf der 15.Sitzung der Gemeindevertretung Rüdersdorf wurde am 17.12.2020 einstimmig der Zwischenbericht über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stufe III einschließlich der Maßnahmekonzepte und die zugehörige Berichterstattung über den Lärmaktionsplan Stufe III beschlossen. Dieser dient als Handlungsbasis und planerische Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionplanes Stufe III. So ist es auf den Seiten des Ratsinformationssystemes zu lesen.

Beamtendeutsch – muss das sein

Ehrlich gesagt, musste ich mir diese Sätze mehrfach durchlesen, um den Sinn zu verstehen. Mal abgesehen, von den älteren Semestern unter den Rüdersdorfer Einwohnern, die keinen Zugriff auf das Ratsinformationssystem haben, ist der Text bestimmt auch für viele andere Leser schwer verständlich. Das kann man besser machen.

Zeitnah geht anders

Das Dokument selbst wurde wieder von der SVU Dresden erstellt und trägt das Datum 02.10.2019. Der Beschluss über das Dokument wurde also über ein Jahr nach Fertigstellung des Berichtes gefasst und das ist eine lange Zeit. In dieser Zeit hat sich die Welt weiter gedreht und Dinge sich geändert.

So sind die Aussagen über die Waldstraße hinsichtlich Ihrer Status nicht mehr richtig. Auch der Satus der Ernst-Thälmannstr. Ist nicht korrekt, da die am Anfang nur 100m lange und zeitlich befristete Geschwindigkeitsbegrenzung inzwischen ausgeweitet und die zeitliche Befristung entfallen ist. Damit sind die Handlungsgrundlage und planerische Basis in Bezug auf diese beiden Straßen falsch. Nan kann nur hoffen, dass die Verantwortlichen der Gemeinde ihre Ortkenntnis einbringen und Fehlplanungen verhindern.

Inhaltlich keine wesentlichen neuen Erkenntnisse

Lärmverursacher
Schwerpunktmäßig wird die Lärmbelästigung vor allem durch den LKW und PKW-Verkehr verursacht. 80% der Wege innerhalb des Ortes werden mit dem PKW zurückgelegt. Auf der Autobahn wurde festgestellt, dass 97% der LKW schneller als sie erlaubten 80 km/h fahren. Bahnverkehr, Flugverkehr und auch die Lärmimmissionen durch Industrieanlagen spielen kaum eine Rolle.

Lärmschwerpunkte
Die Lärmbelästigung tritt insbesondere bei allen Wohngebieten in der Nähe der Autobahn sowie an der B1/B5 auf.

Maßnahmen gegen den Lärm

Bei der Bürgerbefragung zum Lärmgeschehen in der Gemeinde wurde die Geschwindigkeitsüberwachung und die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit als effektivste Maßnahmen zum Lärmschutz eingestuft. Diese Einschätzung deckt sich mit der Feststellung im Lärmschutzplan, dass im gesamten Gemeindegebiet ein grundlegendes Problem bei der Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit besteht. Insbesondere in den Nachtstunden treten störende Pegelspitzen auf. An der Bürgerbefragung zum Thema Lärm haben sich insbesondere Bewohner der Ernst-Thälmannstr und des Ortsteils Herzfelde aktiv beteiligt.
Neben den bereits genannten Lärmschwerpunkten mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahrwerden werden im Gutachten der SVU weitere Straßenabschnitte als potentielle Konfliktbereiche genannt. In diesen Bereichen ist mit gesundheitsrelevanten Betroffenheiten sowie erheblichen Belästigungen durch den Straßenlärm zu rechnen. Dazu zählt auch die Waldstraße. 
Weitere potentielle Konfliktbereiche:

Chausseestr.               Lichtenow

Hauptstr.                    Herzfelde

Möllenstr.                   Herzfelde

Strausberger Str.        Herzfelde

Rüdersdorfer Str.       Herzfelde

Friedrichsstr.              Hennickendorf

Bahnhofstr.                Hennickendorf

Berliner Str.                Hennickendorf

Ernst-Thälmannstr.    

Altlandsberger Str.     Tasdorf

Mühlenstr.

Puschkinstr.

Radverkehr
Als immer noch unzureichend wird das Radwegenetz der Gemeinde eingeschätzt. Hier sind noch viele Lücken zu schließen. Es wird erwogen, wegen bestehender Konfliktpotentiale mit dem PKW-Verkehr, die Benutzungspflicht für den Radweg entlang der Thälmannstr. aufzuheben. Auch die Freigabe der Einbahnstraßen in Rüdersdorf für den Radverkehr soll geprüft werden.

Lärmschutzplan und Straßenverkehrsbehörde
Besonders interessant im Hinblick auf die Rechtslage bei der Umsetzung des Lärmschutzplanes ist der Punkt 1.2. Zuständigkeiten. Darin ist eindeutig und zweifelsfrei nachzulesen, dass die Straßenverkehrsbehörde keinen Ermessenspielraum bei der Umsetzung der im Lärmschutzplan der Kommunen festgelegten Maßnahmen hat.
Ein Ermessen steht der Straßenverkehrsbehörde nur dann zu, wenn der Plangeber einen Prüfauftrag erteilt hat oder eine Regelanordnung mit Ausnahme festlegt. Das Ermessen bezieht sich letzten Fall auf die Prüfung der Ausnahmevoraussetzungen. Die Gemeinde muss ihr Recht nur durchsetzen, notfalls auch vor Gericht.
Dennoch kann man unter Pkt. 2.3.2 Umsetzungsstand  LAP 2008/16im Bereich kommunales Straßennetz lesen:

„Beantragung der straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen aufgrund des Lärmaktionsplanes (Ablehnung durch die Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Märkisch-Oderland)“

Vor einiger Zeit sagte Herr Wähner von der Straßenverkehrsbehörde in Strausberg: 

„Ich bin ein Bundesbeamter“

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