Die Straßenverkehrsordnung wurde novelliert
Was lange Wunschtraum war und oft genug am Unwillen der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde scheiterte, kann nun dank der geänderten Straßenverkehrsordnung Wirklichkeit werden,- die Einrichtung von 30 km/h-Zonen durch die Gemeinden.
Die jüngste Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten und erleichtert Kommunen, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz zu verbessern. Sie ermöglicht es den Behörden unter anderem, streckenbezogene Tempo-30-Zonen leichter einzurichten, besonders in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen. Außerdem erhalten Kommunen mehr Spielraum beim Parkraummanagement und der Schaffung von Infrastruktur für Radfahrer und umweltfreundliche Fahrzeuge.
Das sind die wichtigsten Änderungen:
- Leichtere Anordnung von Tempo 30:
Kommunen können nun einfacher Tempo-30-Zonen anordnen, beispielsweise entlang von hochfrequentierten Schulwegen, vor Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder Krankenhäusern. Dies gilt auch für bis zu 500 Meter lange Streckenabschnitte zwischen zwei bestehenden Tempo-30-Zonen.
- Neue Begründungen für Verkehrsmaßnahmen:
Neben Verkehrssicherheit und -fluss können Kommunen nun auch Klimaschutz, Umweltschutz, Gesundheitsschutz sowie die städtebauliche Entwicklung als Ziele für Verkehrsmaßnahmen wie die Einrichtung von Fahrradstraßen oder Radwegen anführen.
Bedauerlicherweise hat man hier den Lärmschutz nicht explizit erwähnt, obwohl er in vielen Kommunen eines der größten Probleme darstellt.
- Mehr Flexibilität bei Parkraummanagement:
Kommunen haben erweiterte Möglichkeiten, die Parkraumbewirtschaftung zu gestalten, zum Beispiel bei der Einrichtung von Anwohnerparkzonen oder der Umwandlung von Pkw-Parkplätzen in Fahrradparkplätze.
- Förderung umweltfreundlicher Mobilität:
Anordnung von Sonderfahrspuren für Fahrzeuge mit umweltfreundlichem Antrieb kann erleichtert werden.
- Kennzeichnung für Carsharing:
Ein neues Zusatzzeichen und eine Plakette zur Kennzeichnung von Carsharing-Fahrzeugen erleichtern das Parken für diese Fahrzeuge.
Zum Umgang mit E-Scootern findet sich in der Novelle noch keine Regelung. Die E-Scooter sollen aber künftig Fahrrädern gleichgestellt werden.
Mehr zu den Neuregelungen finden Sie unter anderem beim ADAC.


