Landkreis kann keinen Blitzer aufstellen
Prompte Antwort
Da die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Waldstrasse nicht eingehalten wird, haben wir am 24.08.16 beim Strassenverkehrsamt Strausberg die Aufstellung eines stationären Blitzers beantragt.
Schon einen Tag später kam die Absage. Grund ist die fehlende Zuständigkeit des Landkreises. Er ist nur für die Überwachung der Geschwindigkeit an Unfallschwerpunkten zuständig. Für die normale Verkehrsüberwachung ist die Polizei verantwortlich. Den vollen Wortlaut der Stellungnahme des Strassenverkehrsamtes Strausberg können Sie bei den Dokumentendownloads herunterladen.
Die Bürger und die Behörden – sie finden nicht zueinander
Am Beispiel dieser alltäglichen Angelegenheit können Sie wieder einmal erkennen, wie weit sich Behörden und Gesetze von der Lebenswirklichkeit und den Wünschen der Bürger entfernt haben.
Nur auf Umwegen zum Ziel gekommen
Schon am Zusatzschild “ schlechter Strassenzustand“ wird erkennbar, dass die Behörde zwar formell die gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h eingeführt hat dafür aber die Krücke benötigte, dass mit dieser Massnahme die Haltbarkeit der Waldstrasse verlängert werden soll. Der Amtsschimmel war zufrieden. Das Ziel der Bürger jedoch war ein anderes. Die Bürger sollten vor der mit der Raserei verbundenen Lärmbelästigung geschützt werden. Dafür wäre das Zusatzschild „Lärmschutz“ angemessen gewesen. Das hätte vielleicht sogar diesen oder jenen Schnellfahrer veranlaßt, die Geschwindigkeitsbegrenzung zu akzeptieren. Denn nicht nur in der Waldstrasse gibt es Verkehrslärm und haben will ihn eigentlich niemand. Doch wor snd trotzdem froh, dass die Schilder da sind.
Skurrile Begründung der Ablehnung
Auch die Begründung der Ablehnung läuft letztlich auf ein bürgerfernes Zuständigkeitsgerangel heraus. Das ist ja ohnehin der zweitliebste Sport der Deutschen. Für den betroffenen Bürger ist es völlig nebensächlich, wer für die Geschwindigkeitsüberwachung zuständig ist und welchen gesetzeskonformen Grund die jeweilige Behörde gerade braucht, um tätig zu werden.
Für den Bürger ist nur wichtig, dass da ein Problem ist, dass nur die Behörden lösen können. Denn schließlich hat der Staat das Gewaltmonopol und das Recht Gesetze zu erlassen und auch durchzusetzen.
Behördenfantasien
In meiner heilen Welt stelle ich mir vor, dass das für den Fall nicht zuständige Amt mit der zuständigen Behörde in Verbindung tritt, das Problem übergibt und die zuständige Behörde aktiv wird. Die Beamten machen sich ein Bild vor Ort, sprechen mit den Antragstellern und Betroffenen, veranlassen Lärmmessungen zu verschiedenen Zeiten (keine wirklichkeitsfremden Berechnungen), begutachten den Strassenzustand, führen Rücksprache mit der Gemeinde, prüfen vielleicht sogar die Ergebnisse der Geschwindigkeitskontrollen der Polizei in der Vergangenheit und fällen dann eine Entscheidung, die das Problem einer Lösung zuführt.
Aber was nutzt das Träumen. Die Wirklichkeit ist leider eine andere.


