• Verteidigungspolitik

    Die Straßenverkehrsordnung wurde novelliert

    Was lange Wunschtraum war und oft genug am Unwillen der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde scheiterte, kann nun dank der geänderten Straßenverkehrsordnung Wirklichkeit werden,- die Einrichtung von 30 km/h-Zonen durch die Gemeinden. Die jüngste Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist am 11. Oktober 2024 in Kraft getreten und erleichtert Kommunen, die Verkehrssicherheit und den Umweltschutz zu verbessern. Sie ermöglicht es den Behörden unter anderem, streckenbezogene Tempo-30-Zonen leichter einzurichten, besonders in der Nähe von Spielplätzen oder Schulen. Außerdem erhalten Kommunen mehr Spielraum beim Parkraummanagement und der Schaffung von Infrastruktur für Radfahrer und umweltfreundliche Fahrzeuge.  Das sind die wichtigsten Änderungen: Kommunen können nun einfacher Tempo-30-Zonen anordnen, beispielsweise entlang von hochfrequentierten Schulwegen, vor Spielplätzen, Fußgängerüberwegen oder Krankenhäusern. Dies gilt…