Geschwindigkeitsbegrenzung
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Waldstrasse repariert ?

Die MOZ auf dem Holzweg

In der heutigen Ausgabe der MOZ findet sich ein Artikel, in dem sich der Autor mit dem Gründen für die Aufhebung des Tempolimits auf 30 km/h befasst. Er hat sich dabei auf ausschließlich auf die Aussagen des Bauamtsleiters, Herrn Knobloch, von der Rüdersdorfer Gemeindeverwaltung verlassen. Dessen Aussagen entsprechen nicht der Wahrheit.

  1. Die fraglichen Reparaturen wurden bereits im September 2015, nur 3 Monate nach der Anordnung des Tempolimits, durchgeführt. Sie haben sicher viele Radfahrer vor schweren Stürzen und Autofahrer vor defekten Stoßdämpfern durch die tiefen Längsrisse im Beton bewahrt. Am Zustand der Strasse an sich haben sie nichts geändert. Auch ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Ausführung der Reparaturen und Antragstellung auf Aufhebung des Geschwindigkeitslimits ist nicht herstellbar.
  2. Die neueste veröffentlichte Fassung des Lärmaktionplanes ist die vom 01.12.2016. Es ist die Fortschreibung des LAP von 2009 und ist unter dem Titel LAP Fortschreibung 2013/16 im Ratsinformationssystem der Gemeinde Rüdersdorf verfügbar. In besagtem Lärmaktionsplan findet sich im Pkt. 5.3.1 auf Seite 62 in Tab. 5 ganz klar die Forderung nach 30 km/h ganztags für die Waldstrasse. Dies wird in der Einzelfallbetrachtung Pkt. 6.2.9 noch einmal ausführlich begründet. In der Maßnahmenübersicht ist die Waldstrasse nicht erwähnt. Dort allerdings geht es um Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Hauptverkehrsstraßen, die es noch durchzusetzen gilt. Die Waldstraße gehört aber weder zum Hauptstraßennetz noch musste dort 30 km/h durchgesetzt werden. Diese Begrenzung war ja bereits im Kraft. 

Es ist schon ein trauriges Szenario, dass sich hier abspielt. Die Gemeindeverwaltung setzt sich hier erneut über die Vorgaben der Gemeindevertretung hinweg, denn um eine solche handelt es sich beim Lärmaktionsplan. Für die laufende Überarbeitung des Lärmaktionsplanes ist Herr Knobloch der zuständige Mann und er liegt erheblich (mehr als 3 Monate ) hinter dem Zeitplan. Er sollte also den LAP nicht nur kennen, sondern auch endlich aktualisieren statt gegen die Gemeindevertretung zu agieren und Unwahrheiten zu verbreiten.
Die geplanten Messungen bzw. Lärmberechnungen in der Waldstrasse sind Ergebnis des Ortstermin unserer Bürgerinitiative mit Herrn Wähner vom Strassenverkehrsamt Strausberg und dienen einer Aktualisierung der Werte zwecks Anordnung einer neuen Geschwindigkeitsbegrenzung für die Waldstrasse aufgrund von Lärm. Sie soll gelten bis die Waldstrasse grunderneuert worden ist.
Herrn Knobloch haben wir diese Messungen nicht zu verdanken.

Liebe MOZ – besser recherchieren, mit allen Beteiligten reden.

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