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Anfrage an Frau Wirthwein-Darkow vom 02.04.19 ohne Antwort
Eine Anfrage an die Fraktionsvorsitzende der SPD in Rüdersdorf anläßlich der Kommunalwahl fand keine Beachtung. Wir fassen uns weiter in Geduld.
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Entscheidung zur Umsetzung von Lärmschutzplänen
Verwaltungsgerichtshof Baden-WürttembergUrt. v. 17.07.2018, AZ.: 10 S 2449/17 Anspruch einer Gemeinde auf Umsetzung verkehrsbehördlicher Maßnahmen auf der Grundlage eines von ihr beschlossenen Lärmaktionsplanes; Klagebefugnis einer Gemeinde; Verletzung des Rechts einer Gemeinde zur kommunalen Selbstverwaltung aufgrund Weigerung der Umsetzung rechtmäßig festgelegter Lärmminderungsmaßnahmen durch die Fachbehörde Offensichtlich sind unsere Klagen erhört worden und die Justiz schickt sich an, die Rolle der Behörden als Dienstleister für den Bürger neu zu definieren. Gleichzeitig wird die kommunale Selbstverwaltung gestärkt und den Kommunen die Möglichkeit gegeben, ihr Gestaltungsrecht auch tatsächlich gegen uneinsichtige Behörden gerichtlich durchsetzen zu können. Über oberstehenden Link (AZ) können Sie eine Kurzversion des Urteils aufrufen. Das komplette Urteil finden Sie in der Download-Seite.