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Rauchmelder retten Leben
Ich möchte an dieser Stelle alle Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG auf einen Artikel über die Problematik Rauchmelder auf meiner Seite „derkommunale“ hinweisen.Darin geht es um die Umlage der anfallenden Kosten.
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Wir klagen gegen den Sonderzuschlag der WSE
Wie bereits in meinem Beitrag vom 08.06.2018 dargestellt, ist die WSE nicht bereit nachzugeben und hat meinen Widerspruch gegen die Erhebung des Sonderzuschlages zur Schmutzwassergebühr nach § 8 SGS in der Jahresrechnung 2017 abgelehnt. Damit bleibt mir nur der Klageweg. In Abstimmung mit meinem Rechtsbeistand habe ich mich entschlossen, den Klageweg zu beschreiten. Am 30.06.2018 wurde daher Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder erhoben. Ziel ist es, die Erhebung des Schmutzwasserzuschlag für rechtswidrig erklären zu lassen. Ich werde zeitnah über die weitere Entwicklung berichten.
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Der Schmutzwasserzuschlag und kein Ende
WSE schickt langerwarteten Widerspruchsbescheid Wunder geschehen immer wieder heisst es in einem populären Schlager. In der weniger populären Wirklichkeit muss manchmal etwas nachgetreten werden und manchmal sogar kräftig. So auch im Fall meines Widerspruches zur Wasserrechnung 2017. Im Kern ging es dabei um die Zulässigkeit der Neuerhebung eines Schmutzwasserzuschlages Z2 durch den Wasserverband Strausberg-Erkner (W-S-E), der offenbar die entgangenen Einnahmen aus der verfassungsfeindlichen Altanschließergebühr kompensieren soll. Eine fast unendliche Geschichte Am 24.01.2018 habe ich meinen Einspruch gegen Wasserrechnung 2017 eingereicht, am 07.02.2018 kam nach Aufforderung per Mail eine Eingangsbestätigung, am 30.05.2018 habe ich eine Aufforderung zur Bearbeitung meines Widerspruches an die WSE gesandt und am 05.06.2018 schließlich ist der Widerspruchsbescheid…
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Widerspruchsbescheid zur Wasserrechnung 2017
Der WSE hat auf Widerspruch reagiert Inzwischen liegt die erste (bekannte) Reaktion der WSE auf einen Widerspruch zur Wasserrechnung 2017 vor. Gegenstand des Widerspruchs war die Erhebung eines zeitlich nicht begrenzten Sonderzuschlages zur Schmutzwassergebühr (siehe auch hier). Damit soll scheinbar die inzwischen an die Eigentümer erstattete Altanschließergebühr jetzt bei den Mietern eingetrieben werden. Offenbar stellt die WSE einen Spruch des OVB Berlin-Brandenburg über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Doch lesen Sie selbst den Widerspruchsbescheid.