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Aufhebungsanordnung des Straßenverkehrsamtes Strausberg
Eine Entscheidung gegen die Bürger Mit der verkehrsrechtlichen Anordnung über die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für die Waldstrasse in Rüdersdorf hat die Straßenverkehrsbehörde Strausberg einen wahren Geniestreich gelandet. Insbesondere die Gründe, die für die Aufhebung angeführt werden, sprechen jeder Vernunft Hohn. Wie Sie obenstehendem Bild entnehmen können, wurde die Anordnung zur Entfernung der Verkehrszeichen 274-30 mit Zusatzzeichen (wegen Straßenschäden) gemäß Antrag entfernt. Begründet wird dies mit der Beseitigung der Straßenschäden, die Basis der Geschwindigkeitsbegrenzung waren. Zudem sollen damit außerordentliche Schäden an der Straße verhindert werden. Dazu ist folgendes zu bemerken. In der Anordnung des Straßenverkehrsamtes ist von einer antragsgemäßen Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung die Rede. Antragsteller ist ein Bürger der Waldstraße,…