Wohnen

Wohnen in der Genossenschaft-Betriebskostenart Dachrinnenreinigung

Die Betriebskostenabrechnung – eine never ending Story ?

Mit Datum vom 25.03.2015 ging wie immer sehr zeitig die Betriebskostenabrechnung der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG für meine Wohnung in der Waldstrasse 73 in Rüdersdorf bei mir ein. Diese enthielt unter dem Punkt „sonstige Betriebskosten“ auch den Posten Dachrinnenreinigung. Dagegen habe ich am 20.06.15 Einspruch eingelegt, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die BK-Art bei mir nicht vorliegen.
1. Es sind keinerlei hohe Bäume in der Umgebung des Hauses vorhanden, deren Laub eine regelmäßige Reinigung der Dachrinnen erforderlich machen würden.
2. In meinem Mietvertrag ist eine Abrechnung der Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten nicht vereinbart.

Da keine Reaktion erfolgte habe ich während eines Gespräches mit dem Vorstand am 09.09.15 an meinen Einspruch erinnert und die Mitteilung erhalten, dass der Anwalt noch keine Zeit hatte, sich mit dem Fall zu befassen.
Am 15.10.15 habe ich beim Vorstand Detlef Adler erneut auf die offene Antwort auf den Einspruch hingewiesen. Herr Adler versprach, sich darum zu kümmern.
Als weiterhin nichts geschah, habe ich den Vorstand schriftlich aufgefordert, bis zum 31.10.15 Stellung zu meinem Einspruch zu nehmen und für den Fall der Fristüberschreitung die Einleitung rechtlicher Schritte angekündigt.

Am 02.11.15 hat mir der Vorstand mitgeteilt, dass die Kosten der Dachrinnenreinigung auf mein Konto rücküberwiesen wurde. Gleichzeitig wies der Vorstand darauf hin, dass die Aufstellung der Handwerkerleistungen für das Finanzamt nicht mehr gültig ist. Leider hat der Vorstand nicht erkannt, dass aufgrund der Rückzahlung die Betriebskostenabrechnung korrigiert werden muss, da sich die Anlage „haushaltsnahe Dienstleitungen“, der für die Steuer relevant ist, ändert. Auch die Miete ändert sich durch die geänderte BK-Vorauszahlung. Daher habe ich am 05.11.15 persönlich bei der Finanzbuchhalterin in der Geschäftsstelle vorgesprochen und um eine korrigierte Betriebskostenabrechnung für 2014 gebeten.
Darauf warte ich nun; bis heute (30.11.15 ) leider vergeblich.
Am 04.12.15 habe ich erneut per Mail beim Vorstand die geänderte BK-Abrechnung angemahnt. Außerdem habe ich heute den Versuch der Dachdeckerfirma, die Dachrinnenreinigung ohne Vorankündigung erneut durchzuführen, verhindert.

Nachtrag: Nach einer weiteren Beschwerde per Mail am 04.12 15 traf am heutigen 08.12.15 per Post die korrigierte Betriebskostenabrechnung per Brief ein. Die Verrechnung aufgrund der veränderten BK-Vorauszahlung erfolgt mit der Abrechnung 2016. Dagegen ist ja auch wegen der Geringfügigkeit des Betrages nichts einzuwenden. Aber warum muss man immer um seine Rechte kämpfen ?

PS: Eine Stellungnahme zum eigentlichen Gegenstand des Einspruches, nämlich der rechtswidrigen Abrechnung der Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten aufgrund der fehlenden Voraussetzungen sowie des nicht vorhandenen Sachzwangs zur Durchführung dieser Maßnahme steht weiterhin aus und wird wohl auch nicht mehr erfolgen.

 

 

 

 

 

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