Wohnen

Beiträge zur Mitgliederversammlung der WBG Rüdersdorf am 18.06.2015

Beschlußvorlage 5 zur Mitgliederversammlung am 18.06.2015

 Sehr geehrte Mitglieder,

Gemäß § 33 (4) der Satzung der WBG 2008 stelle ich den Antrag nachstehende Beschluß zu fassen.

Beschluß: Die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG verzichtet ab sofort auf 

                 Mieterhöhungen bei Neuvermietungen nach § 558 BGB.

 Zur Begründung: Die Bundesregierung hat zum 01.06.2015 das Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellprinzips bei der Wohnungsvermietung (Mietrechtsnovellierungsgesetz-MietNovG) in Kraft gesetzt. Auch wenn der Geltungsbereich und die Wirksamkeit des Gesetzes heftig diskutiert werden ist eins doch klar geworden,- es besteht in Sachen Miethöhe Handlungsbedarf und zwar besonders in den neuen Bundesländern, in denen aufgrund der immer noch unterdurchschnittlichen Einkommen ein besonders großer Teil des Einkommens für die Miete aufgewendet werden muß. Es mehren sich die Fälle, in denen einkommensschwache Mieter zum Umzug in kleinere Wohnungen gezwungen sind, wobei sich dann der Neuvermietungszuschlag erneut als Kostenfalle erweist.

Die Wohnungsbaugenossenschaften mit Ihrem großen Wohnungsbestand stellen eine erhebliche Marktmacht dar und hätten es in der Hand, hier regulierend einzugreifen.

(In der Marketingsinitiative der Wohnungsbaugenossenschaften sind 426 Genossenschaften mit über 860.000 Wohnungen vereint; Bestand WBG Rüdersdorf eG 603 Wohnungen)

Da der Mietspiegel durch die Mieterhöhungen bei Neuvermietungen der letzten 4 Jahre bestimmt wird, würden sich ein Verzicht auf diese Erhöhungen dämpfend auf den Anstieg der Mietpreise auswirken ohne die Ertragssituation der Genossenschaften merklich zu beeinträchtigen. Zudem würde die Attraktivität der genossenschaftlichen Wohnungen gesteigert und die Leerstandsquote positiv beeinflußt.

Zudem möchte ich auf II § 2 (1) der Satzung unserer WBG verweisen:

 Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.

Auch eingedenk dieser besonderen sozialen Verantwortung bitte ich Sie, meinem Antrag stattzugeben und diesen Beschluss in Kraft zu setzen.

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