Wohnen

Beiträge zur Mitgliederversammlung der WBG Rüdersdorf am 18.06.2015

Beschlußvorlage 6 zur Mitgliederversammlung am 18.06.2015

 Sehr geehrte Mitglieder,

Gemäß § 33 (4) der Satzung der WBG 2008 stelle ich den Antrag nachstehende Beschluß zu fassen.

Beschluß: Die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG beschließt die Mitwirkung der Mitglieder bei geplanten Investitionen durch Bestätigung durch die Mitgliederversammlung

 Zur Begründung: Mitglieder der Wohnungsbaugenossenschaften sind nicht nur einfach Mitglieder sondern auch Eigner der Gesellschaft, da Sie mit ihrem Eintritt Anteile an der Gesellschaft erwerben und im Notfall auch nachschusspflichtig sind. Daher haben Sie auch ein natürliches Interesse an einem sinnvollen Einsatz der vorhandenen Mittel und einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Dass dabei auch der soziale Gedanke eine große Rolle zu spielen hat, ergibt sich aus der Satzung.

Aus diesen Gründen halte ich es für natürlich und angemessen, dass die Mitglieder vom Vorstand über geplante Investitionen detailliert informiert werden und die Mitglieder diese auf der Mitgliederversammlung beschließen. Damit können die Mitglieder Ihrer Mitverantwortung als Eigner besser wahrnehmen und die Pläne des Vorstandes erhalten eine wesentlich breitere Basis. Eine Gefahr für den zeitnahe Realisierung von Investitionen sehe ich nicht da diese ohnehin langfristig geplant werden. Der Begriff „Investition“ wäre in der Beratung noch zu konkretisieren, um keine Hürde für das normale Tagesgeschäft zu errichten.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen und diesen Beschluss in Kraft zu setzen.

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