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    Widersprüchliches um den Glyphosateinsatz

    Unsere Kommune klärt auf: Unkrautvernichtungsmittel dürfen nicht auf Wegen und Plätzen eingesetzt werden. Im Amtsrat 16/18 unserer Gemeinde findet sich obergenannte Festlegung. Im betreffenden Artikel informiert der Fachbereich III Bauamt, Umweltschutz und Grünanlagen über das Gelände Verbot des Einsatzes von Herbiziden und begründet dies unter anderem mit den Gefahren für die Gesundheit und Umwelt, da zum Beispiel eine ganze Reihe von Unkrautvernichtungsmitteln krebserregend sind. Nun, dies ist eine sehr kühne Behauptung, die auch nicht auf bestimmte Herbizide abstellt sondern dies global für die Masse der Mittel feststellt. Festzustellen bleibt, dass der mistverwendete Wirkstoff Glyphosat seit Jahren im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Der wissenschaftliche Nachweis dafür ist allerdings noch nicht…