Behörden,  Kommunalpolitik,  Verkehr

Und ewig rast der Autofahrer

Schon seit Jahren kämpfen wir in der Waldstraße gegen den nicht endenwollenden Lärm, den hunderte Fahrzeuge aller Art jeden Tag aufs Neue auf unsere geplagten Ohren schicken. Natürlich sind wir nicht die einzigen, die diesen Kampf kämpfen. Mit der Einführung der LKW-Maut hat sich dieses Problem weiter verschärft und mit der Ausdehnung der LKW-Maut auch auf ausgewählte Bundesstraße wird es weiter eskalieren. Was nützt die schönste Umgehungsstraße, wenn sie aus Kostengründen gemieden wird und was nützt die strengste Geschwindigkeitsbegrenzung wenn sie nicht kontrolliert.
Leider müssen uneinsichtige Behörden, die nur das Interesse der Wirtschaft im Auge haben, inzwischen schon von Gerichten zum Handeln gezwungen. Soviel zum berüchtigten Volksvertreter.
Jüngstes Beispiel dafür ist die kleine Gemeinde Klein Oßnig im Landkreis Spree-Neiße. 12.000 LKW rollen jeden Tag durch dieses Dorf,- unfassbar. Seit Jahren forderten die Anwohner vom Landkreis als zuständige Straßenverkehrsbehörde ein Verkehrsverbot für LKW über 12 t, vergeblich bis 2016 das Verwaltungsgericht Cottbus den Landrat Altekrüger (CDU) verpflichtete, erneut über den Antrag der klagenden Anwohnerin auf Lärmschutz zu entscheiden. Und der entschied sich schnell und zwar für einen Blitzer, der die Raser das Fürchten lehren sollte.
Genau wie in Rüdersdorf galt in der Gemeinde Klein Ossnig seit langem 30 km/h für LKW und genau wie hier wurde auch dort das Tempolimit konsequent ignoriert, zu 91 % laut Bußgeldstelle. Ein Dezibel Lärmminderung soll der Blitzer. „Ein LKW-Fahrverbot würde hingegen keine signifikante Lärmreduzierung nach sich ziehen“, betonte der Landrat. Eine Begründung für diese unsinnige Behauptung lieferte er selbstredend nicht. So viel Dummfrechheit sollte für eine Amtsenthebung reiche. In Wirklichkeit geht es um die zu befürchtende wirtschaftliche Abkopplung der Region.
Damit sind die Ursache der Lärmbelastung (Einführung der LKW-Maut mit Steigerung des Verkehrs auf der B 169 um 74 %) und auch die Ursache der permanenten Ablehnung effektiver Lärmschutzmaßnahmen (Wahrung der Interessen der Industrie) eindeutig benannt. Bekannte Lösungen des Problems unter den gegenwärtigen Verhältnissen – keine.
In Rüdersdorf hat das zuständige Straßenverkehrsamt bereit im August letzten Jahres die Aufstellung eines stationären Blitzers wegen mangelnder Zuständigkeit abgelehnt. Es sieht die überlastete Polizei in der Pflicht. Das Straßenverkehrsamt ordnet die Geschwindigkeitsbegrenzung an, kontrollieren darf sie jedoch nicht. Das verstehe wer will. Nur wenn es sich um Unfallschwerpunkte handelt, ist das Straßenverkehrsamt berechtigt. Blitzer aufzustellen.
Insofern sollte man in der Rüdersdorfer Thälmannstraße sehr vorsichtig fahren denn dort steht ein stationärer Blitzer. Dort muss also eine Gefahrenstelle sein. Gleiches trifft auf den Bereich Postfrachtzentrum zu. Dort soll ebenfalls ein stationärer Blitzer den Rasern heimleuchten.
Na denn Gute Fahrt.

Entdecke mehr von Bürger für die Waldstraße

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen