Wir klagen gegen den Sonderzuschlag der WSE
Wie bereits in meinem Beitrag vom 08.06.2018 dargestellt, ist die WSE nicht bereit nachzugeben und hat meinen Widerspruch gegen die Erhebung des Sonderzuschlages zur Schmutzwassergebühr nach § 8 SGS in der Jahresrechnung 2017 abgelehnt. Damit bleibt mir nur der Klageweg.
In Abstimmung mit meinem Rechtsbeistand habe ich mich entschlossen, den Klageweg zu beschreiten. Am 30.06.2018 wurde daher Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder erhoben. Ziel ist es, die Erhebung des Schmutzwasserzuschlag für rechtswidrig erklären zu lassen.
Ich werde zeitnah über die weitere Entwicklung berichten.