Wohnen

Wohnen in der Genossenschaft-Der Dämmung letzter Akt

Dämmung des Dachbodens – die Verbraucherzentrale Brandenburg eV begutachtet das Ergebnis

Mit Schreiben vom 28.10.15 hatte der Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG einen aus seiner Sicht abschließenden Bescheid erteilt und die sinnvolle Vervollständigung der Dämmung der oberste Geschoßdecke durch eine Dämmung des Treppenaufgangs zum Boden für meine Wohnung in der Waldstrasse 73 in Rüdersdorf abgelehnt. Ich habe es mir dennoch nicht nehmen lassen, die günstige Gelegenheit beim Schopf zu packen und eine anstehende Energieberatung in der Brücke in Rüdersdorf für meine Zwecke zu nutzen. Der Zufall oder das Glück wollte es, dass der Beratungsbedarf in Rüdersdorf nicht so hoch wie angenommen war und so der Gutachter/Berater, Herr Hey von der Verbraucherzentrale Brandenburg eV, Zeit hatte, seine Beratung sozusagen am lebenden Objekt vorzunehmen. Und so erschien Herr Hey  am 05.11.15 pünktlich um 16 Uhr und nahm den gedämmten Dachboden samt zu ihm führende Treppe persönlich in Augenschein. Er machte sich Notizen, fotografierte auch und kam anschließend zu der nachstehenden Einschätzung.

Ergebnis der Begutachtung durch Herrn Hey – Verbraucherzentrale Brandenburg eV

Gemäß EnEV 2014 ist aus energetischer Sicht die oberste Geschoßdecke als Ganzes zu dämmen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben, da durch die Öffnung der Geschoßdecke durch den Treppenschacht kalte Luft in die darunterliegenden Räume eindringen kann und speziell an der Außenseite der Badtür kalte Außenluft direkt einwirkt. Diese extremen Temperaturunterschiede zwischen innen/außen +25 Grad/-15 Grad Celsius sowie die stark differierende Luftfeuchtigkeit innen 80 % zu außen 30 % werden zu starken Verwölbungen der Tür und deren vorzeitiger Zerstörung führen. Zur vollständigen Dämmung ist daher der Einbau einer gedämmten Außentür im Bad sowie die Dämmung der Wände des Treppenschachtes sowie der Unterseite der Treppe selbst erforderlich.

Eine kostengünstige Alternative stellt der Einbau einer selbstöffnenden gedämmten Bodenluke mit Dichtlippe dar. Solche Luken stellt unter anderem die Firma Wellhöfer her.

Mietrechtlich ist eine solche Dämmmaßnahme durch den Mieter wahrscheinlich nicht durchsetzbar. Verantwortlich für die Kontrolle der Umsetzung der EnEV ist die untere Baubehörde mit Sitz in Strausberg, die allerdings aus Kapazitätsgründen keine Außenkontrollen durchführt. Sollte eine solche Kontrolle allerdings veranlaßt werden, sind Verstöße gegen die EnEV mit bis zu 50.000 € Bußgeld bedroht.

Rechtsstreitigkeiten sind mit einem großen Unsicherheitsfaktor für beide Seiten belegt, da für Detailfragen entsprechende Ausführungsvorschriften fehlen und somit Einzelfallentscheidungen gefällt werden.

Zusatz: Der Gutachter hat einen durchtrennten Dachsparren bemängelt. Dadurch sei die Statik des Daches gefährdet. Zudem hat der den fehlenden Zugang zum hinteren Dachfenster kritisiert.

Fazit

Ich habe die Einschätzung des Sachverständigen dem Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft zur Verfügung gestellt. Eine Reaktion ist bis zum 19.11.15 ausgeblieben. Nach meiner Meinung wird auch keine Reaktion mehr folgen, da der Vorstand sich auf den Standpunkt stellen wird, dass er mietrechtlich zu keine weiteren Maßnahmen gezwungen werden kann. Wie eine solche Haltung zu bewerten ist, muss jeder für sich entscheiden. Mir bleibt nur die Alternative, alles zu lassen wie es ist, die Dämmung des Treppenaufganges selbst durchzuführen oder die untere Baubehörde zu informieren und das Beste zu hoffen. Auf ein normales Verhältnis zur Wohnungsbaugenossenschaft darf man dann natürlich nicht mehr hoffen.
Was würden Sie tun ?

Ich wünsche Ihnen die Kraft, den Herbststürmen zu trotzen.

Mit freundlichem Gruß Reiner, ein Mieter im Streß.

 

 

Entdecke mehr von Bürger für die Waldstraße

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen