Allgemein,  Politik

Die Justiz auf Abwegen

Nach sexuellem Mißbrauch im Flüchtlingsheim –
ein Urteil letzter Klasse

In den letzten Jahren ist unsere Justiz ein wenig in Verruf geraten. Die mutmaßlichen Täter waren schneller raus aus dem Gericht als Sie hereingekommen waren; Strafen waren eher symbolischer Natur und am Ende waren die Opfer schlimmer dran als die Täter. So die Meinung im Volk.

Erst kürzlich hat sich ein Richter richtig Mühe gegeben, den schlechten Ruf der Justiz auch für die Zukunft zu erhalten.
Ein pakistanischer Asylbewerber lebt zusammen mit der Familie des Opfers in einer zur Flüchtlingsunterkunft umfunktionierten Traglufthalle. An einem Septemberabend lockt er die 6jährige Tochter der Familie Zaman F. auf einen Weg hinter der Halle und mißbraucht sie sexuell.
Zwei Bewohner des Flüchtlingsheimes stellen Tayyab M. auf frischer Tat, liefern ihn beim Sicherheitspersonal ab und bringen das Kind zur Mutter zurück. Das Sicherheitspersonal informiert die Polizei, die Frau Ihren Mann. Dieser geht mit dem Messer auf den bereits mit Handschellen gefesselten Kinderschänder los und wird von der Polizei erschossen.
Erschreckend die weitreichenden Folgen dieses sexuellen Spontandelikts (laut Aussage des Täters): der Vater tot; die Mutter traumatisiert; das Kind ist traumatisiert und muss in der Charite psychologische betreut werden: 3 Polizisten müssen  sich einem Ermittlungsverfahren stellen- Ausgang ungewiss. Sicher ist dringend die Frage zu stellen, ob die Herren Polizisten hier vielleicht nicht doch ein wenig zu schnell blank gezogen haben.
Der eigentliche Skandal aber ist das Urteil: 1 Jahr und 8 Monate Freiheitsentzug auf Bewährung.

Das ist das Urteil gegen einen Sexualstraftäter, der nach Deutschland kam, um Schutz vor Verfolgung zu suchen. Wer aber schützt unsere Kinder  vor solchen Triebtätern ? Offensichtlich sind unsere Richter damit überfordert. Eine Bewährungsstrafe für einen Kinderschänder, einen toten Vater und eine zerstörte Familie,. man mag es nicht glauben. Doch das ist die Wirklichkeit im Rechtsstaat Deutschland.

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