Garagen in der Waldstrasse
Kommunalpolitik

Garagenpachterhöhung – Das Finale

Wie Don Quichotte gegen die Windmühlen gekämpft

In den letzten Wochen haben die Gemeinde Rüdersdorf, vertreten durch den Leiter FB III Bau, Herr Knobloch, und ich intensiv Schriftstücke, Mails und konträre Ansichten ausgetauscht. In der Konsequenz hat die Gemeinde mich zwar aufgefordert,Vorschläge für einen Kompromiss einzureichen, diese dann aber letztlich doch zumindest in Bezug auf die zukünftige Pacht abgelehnt. Dies wurde mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Nutzer/Mieter begründet. Scheinbar nimmt die Gemeinde an, dass ich eine individuelle Regelung für die Pacht angestrebt habe. Dies ist nur insoweit zutreffend, als das ich die vorgeschlagene Pachtregelung nur für die Besitzer der Garagen im Auge hatte und nicht für die normalen Nur-Mieter. Damit wäre der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Garagenbesitzer gewahrt geblieben. Die Frage der Entschädigung ist noch offen. Ebenso weiterhin umstritten ist der Nachweis der Ortsüblichkeit der Mieten. Die Gemeinde hat zwar im Amtsblatt 06.16 einige Vergleichspreise genannt, ein Gutachten liegt zu diesem Problem bis heute nicht vor. Gemäß § 7 Abs. 1 der Nutzungsentgeltverordnung kann eine der beiden Vertragspartner ein solches Gutachten beantragen.
In einem Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 28.06.2016 , Autor Irene Voigt, können Sie die wichtigsten Streitpunkte und die Stellungnahme der Gemeinde dazu nachlesen. Sie finden den Artikel auf der Downloadseite.

Der Staatsmacht gebeugt

Letztlich musste ich mich als Einzelkämpfer der Macht der Gewalt beugen und habe meinen Nutzungsvertrag schweren Herzens gekündigt. Mir bleibt der Trost, nicht mit meinem Geld zur Beseitigung der  von der Gemeinde mit Ihren Großprojekten verursachten Finanzmisere beigetragen zu haben.

PS: Im vorgenannten Artikel in der MOZ führt Herr Knobloch von der Gemeinde Rüdersdorf unter anderem aus:
Zitat: „Der Gemeinde entstehen bereits erhebliche Kosten durch die Wahrnehmung der Anliegerpflichten, die eben größtenteils nicht durch die Garageneigentümer selbst erledigt werden“, schreibt Knobloch auf Nachfrage der Zeitung. Der Bauhof der Gemeinde übernehme diese Aufgaben regelmäßig (in der Waldstraße zuletzt im Dezember). Die Unterhaltung der Straßen und Wege sei Aufgabe der Gemeinde und werde entsprechend erfüllt.“(Auszug)

Am heutigen Tag habe ich mir die Verhältnisse vor Ort angeschaut. Vor kurzem hat die Gemeinde die Pflegeleistungen für die Bäume und die Wege und Plätze der Gemeinde an einen Fremdanbieter ausgeschrieben. Ich ahne jetzt warum. Doch sehen Sie selbst.

Auf die Dokumentation der Schlaglöcher auf den Zufahrten zu den Garagenzeilen habe ich verzichtet. Die kennt ohnehin jeder, außer vielleicht die Gemeinde. Denn offensichtlich ist den Verantwortlichen der Zustand vor Ort nicht gegenwärtig.
Zu den Pflichten der Gemeinde würde natürlich auch eine Umzäunung der Anlage, angemessene Beleuchtung sowie ein Winterdienst gehören. Sollte dies alles jemals Wirklichkeit werden, würde jeder Garagenbesitzer eine Pachterhöhung auch anders bewerten. So aber geht es in der Sache nur ums Abkassieren, um den klammen Haushalt zu sanieren. Wer aber ist für den Haushaltsnotstand verantwortlich? Das sind bestimmt nicht die Bürger und schon gar nicht die Garagenbesitzer.

 

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