Wohnen

Wohnen in der Genossenschaft – In Rüdersdorf steht die Mitgliederversammlung an

Die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG versammelt sich

oder sollte man besser sagen,- ein kläglicher Rest wird sich am 02.06.2016 im Vestibül des Kulturhauses zur diesjährigen Mitgliederversammlung versammeln. 80 bis 90 überwiegend betagte Mitglieder werden es sein wie schon seit Jahren die sich die Reden von Vorstand und Aufsichtsrat kommentarlos anhören, danach zur Abstimmung über Berichte, Beschlüsse und Wahlvorschlag die Hand erheben und nach getaner Arbeit zufrieden zum Buffet schreiten. Preiswert wird das für die Genossenschaft, weil 90 von über 600 Mitgliedern sind gerade mal ca. 15 %.
Schon 2013 stellte der Vorstand in seiner Mitgliederinfo fest:
Zitat:“Leider haben wir den Eindruck, dass der Genossenschaftsgedanke bei den jüngeren Mitgliedern mehr und mehr verloren geht. Gerne nehmen wir Ihre Vorschläge und Anregungen auf, um diesem Trend entgegenzuwirken.“
Nun, viele Vorschläge und Anregungen sind wohl nicht gekommen und so könnte der Vorstand diesen Satz per Copy und Paste seither in jede Ihrer Mitgliederinformationen einfügen so wie Sie es auch schon seit Jahren mit vielen anderen Aussagen macht.
Dabei ist die Lösung so einfach,-einfach auf die Wünsche der Mitglieder hören, Sie ernst nehmen mit Ihren Fragen und Anliegen, Sie einbeziehen in die Entscheidungen zur Entwicklung der Genossenschaft, zu Investitionen und der perspektivischen Ausrichtung. Vielleicht sollte man auch mal an eine Erneuerung im personellen Bereich nachdenken.
Doch davon ist die Führung der Genossenschaft weiter entfernt denn je. Erhalt des Status Quo ist das Motto, dem sich alles unterzuordnen hat. Jüngstes Beispiel dafür ist die gemeinsame Reaktion von Vorstand und Aufsichtsrat auf die von mir erneut eingereichten Beschlussvorlagen. Bereits im vergangenem Jahr wegen Terminüberschreitung abgeschmettert, sind Vorstand und Aufsichtsrat auch in diesem Jahr nicht bereit, Vorschläge der Mitglieder zur Diskussion zu stellen. Dabei hat man sich in Ihrem Anschreiben zum Thema vom 23.05.2016 nicht einmal der Mühe unterzogen, die dort getroffene Aussage, dass ich kein alleiniges Vorschlagsrecht hätte, mit entsprechendem Gesetzestext zu untermauern oder die praktischen Folgen zu erläutern. Offensichtlich nehmen Vorstand und Aufsichtsrat hier Bezug auf die Satzung der Genossenschaft § 13 Absatz 3 c und § 33 Absatz 3 wonach ein Zehntel der Mitglieder einen schriftlichen Antrag auf die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Mitgliederversammlung fordern müssen um eine Änderung der Tagesordnung zu erzwingen. Im konkreten Fall hieße das, das über 60 Mitglieder einen solchen Antrag unterstützen müssten. Dies ist in der Praxis wenn überhaupt nur sehr schwer umzusetzen. Mit solchen Hürden  wird man sicher keine jungen Mitglieder in die Versammlung locken oder für die Belange der Genossenschaft begeistern.
Auf meiner Downloadseite können Sie sich das Schreiben ansehen oder downloaden. Leider ist dies auf den Seiten der Genossenschaft nach wie vor nicht möglich. Warum eigentlich ?

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