Geschwindigkeitsbegrenzung
Behörden,  Kommunalpolitik,  Umweltpolitik,  Verkehr

Ungereimtheiten bei Aufhebung 30 km/h

Anfrage an die Linken

Wie bereits in meinem Artikel zur Ortsbegehung mit Herrn Wähler vom Strassenverkehrsamt erwähnt gab es im Rahmen dieses Verfahren einige Ungereimtheiten. Insbesondere die Bestätigung von erfolgten Strassenreparaturen, die die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung ermöglichen, durch einen Mitarbeiter der Bauverwaltung ist ein Affront gegen alle mündigen Bürger. Diese Reparatur ist kurz nach der Aufstellung der 30 km/h-Schilder erfolgt im Jahr 2015 erfolgt und muss nun als Begründung für den Aufhebungsbeschluss herhalten. Damit hat sich der Mitarbeiter gegen den gültigen Lärmschutzplan 2013-2016 positioniert, in dem die Gemeindevertretung 30 km/h rund um die Uhr für die Waldstrasse festgelegt hat und das zu einem Zeitpunkt, da die sogenannte Reparatur in der Waldstrasse bereits lange Geschichte war. Ich habe den Fraktionsvorsitzenden der Linken, Herrn Detlef Adler, daher gebeten, die Umstände um die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Gemeindevertretersitzung anzusprechen und wenn möglich aufzuklären.
Sie finden die Anfrage auf der Downloadseite.

Die vorläufige Antwort

Seine vorläufige Antwort liegt mir jetzt vor (das offizielle Protokoll wird erst erstellt). Danach wurde der Zustand der Waldstrasse von der Gemeindeverwaltung tatsächlich als ausreichend eingestuft. Begründet wurde dies mit der 2015 erfolgten Reparatur (Teilersatz der Betondecke hinter der Autobahnbrücke). Im übrigen sei die Waldstrasse im Lärmschutzplan nicht mit 30 km/h eingestuft. So arbeitet die Gemeindeverwaltung gegen die Gemeindevertretung und das im Interesse von ein paar Möchtegernrasern.
Sobald ich das offizielle Protokoll erhalte melde ich mich wieder.

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