Behörden,  Kommunalpolitik,  Verkehr

Wir sind nicht allein-neue Aktivitäten der BI „Gesund Leben am Stienitzsee“

Im Jahr 2013 habe ich mit einem offenen Brief an unseren Bürgermeister Herrn Andre Schaller und der Unterstützung von ein paar Mitstreitern den Kampf mit der Gemeinde und den Behörden aufgenommen, mit dem Ziel, die vermeintliche Idylle Waldstrasse wieder ein wenig leiser und  wieder viel idyllischer für uns lärmgeplagte Anwohner zu machen.

Dank der Unterstützung eines Teils der Anwohner, dem Leiter des Ordnungsamtes, Herrn Kirscht, und  des leider zu früh verstorbenen Leiter des Ordnungsausschusses, Herrn Pabel, konnten wir zumindest Teilerfolge verzeichnen. So können wir immerhin auf ca. 70 m versuchsweise reparierte Strasse und die unbeschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h verweisen. Bedauerlicherweise haben sich beide Erfolge als Pyrrhussiege erwiesen. So ist es offensichtlich sehr ruhig um die von Herr Dipl.-Ing. Sebastian Gloser vom Fachbereich III Bau in einer Mail vom 11.05.2015 angekündigte planerische Vorbereitung des Projektes „grundhafter Ausbau Waldstrasse“ geworden und dies, obwohl der Ausbau der Waldstrasse bereits in den Haushaltsplanung 2014 mit einer Investsumme von 5 Mio € Eingang gefunden hatte. Auch im Bürgerhaushalt 2014 hat es der Ausbau der Waldstrasse auf Platz 4 geschafft.
Inzwischen sind die Würfel gefallen und die Spassfraktion der Gemeinde hat andere Schwerpunkte gesetzt. Dazu kommen der Schulneubau und die dringend notwendige Instandsetzung der Kalkgrabenbrücke.
Auch mit der Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h haben wir nicht wirklich etwas erreicht, da sich nur eine verschwindend kleine Zahl der Fahrzeugführer tatsächlich auch an diese Beschränkung gebunden fühlt. Dazu nachstehend ein Auszug aus einer Mail von Herrn Rudorf von der BI „Gesund Leben am Stienitzsee“ vom 24.04.17.

Studien zeigen, dass bei Anordnung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h – bei fehlenden Geschwindigkeitskontrollen – sich nur ca. 2 % der Fahrzeugführer sich daran halten und nur 12 %langsamer als 35 km/h fahren! Dagegen fahren trotz Tempo 30 nachts 17 % der Fahrzeugführer sogar schneller als 50 km/h.

Dennoch wurden bisher alle Anträge auf Installation stationärer Blitzanlagen unter Hinweis auf bestehende gesetzliche Regelungen konsequent abgelehnt. Im Zuständigkeits- und Kompetenzgerangel läßt sich jedes noch so richtige Bürgerverlangen leicht abwürgen. So teilte der Landkreis MOL mit, dass er nur an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen darf. Die Zuständigkeit für Geschwindigkeitskontrollen auch aus Gründen des Lärmschutzes liegt ansonsten gemäß Ordnungsbehördengesetz des Landes Brandenburg bei der Polizei und die ist bekanntermaßen unterbesetzt und auch aufgrund der allgemeinen Kriminalitätslage und der Terrorbekämpfung nicht in der Lage, diese Aufgabe mit der notwendigen Intensität durchzuführen. Ein Antrag auf Unterstützung durch die mobilen Blitzfahrzeuge des Landkreises wurde nicht einmal beantwortet. Warum also läßt man die Gemeinden nicht tun, was für die Gemeinden nützlich ist ? In den Kommunen weiss man doch am besten, wann und wo gerast wird und für die Einnahmen hat gewiss jede Gemeinde Verwendung. Unglücklich ist bereits die Zusatzbeschilderung in der Waldstrasse. Als Begründung für die Geschwindigkeitbegrenzung muss hier der schlechte Strassenzustand herhalten. Dies wird von den Kraftfahrern ohnehin nicht ernst genommen. Das Zusatzschild „Lärmschutz“ wäre der Sachlage angemessen gewesen und hätte vielleicht doch ein Nachdenken  bei einzelnen Fahrzeugführern ausgelöst. Doch das gab die Gesetzeslage nicht her.
Letztlich sollen die Gesetze als Handlungsgrundlage für die Behörden dem Wohl der Bürger dienen und wenn ein Gesetz diesem Anspruch nicht genügt, muss man es ändern.
Nachdem der Landkreis bereits vor 3 Jahren eine entsprechende Änderung des Ordnungsbehördengesetzes angeregt hatte, stößt nun auch die BI seit dem 21.04.17 nach und versucht, eine Gesetzesmodifizierung zu erreichen, die die Aufstellung stationärer Blitzanlagen durch die Gemeinde ermöglicht. Man darf gespannt sein, was der Petitionsausschuss des Brandenburger Landtages beschließen wird. Angesichts einschlägiger Erfahrungen besteht zu übertriebenem Optimismus kein Anlaß. Ich freue mich, dass die BI „Gesund Leben am Stienitzsee“ wieder Schwung in die Angelegenheit bringt und die Behörden auf Trab hält. Zusätzlich zur Petition an den Landtag hat die BI auch eine Anfrage zum Stand der Bearbeitung der in den Stellungnahmen der Behörden zum Lärmaktionsplan der Gemeinde enthaltenen Handlungsaufforderungen gestellt. Auch auf dieses Ergebnis darf man gespannt sein.
Ich wünsche der BI und damit auch uns, dass die Aktionen Erfolg haben und empfehle jedem interessierten Bürger regelmäßig auf der Webseite http://www.gesund-am-stienitzsee.de vorbei zu schauen.

Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Woche.

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