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    Der VGH Baden-Württemberg zur Umsetzung von Lärmaktionsplänen

    In meinem Beitrag vom 13.01.2019 Aufhebungsanordnungdes Straßenverkehrsamtes Strausberg hatte ich weitere Details zum Urteil des VGH Baden-Württemberg zur Umsetzung von Lärmaktionsplänen angekündigt. Nachstehend finden Sie weitere Informationen zu dieser wichtigen Rechtsfrage. Die Grundsatzfrage Muss eine Straßenverkehrsbehörde als Organ eines Landkreises die in einem Lärmaktionsplan von einer Kommune festgelegten Maßnahmen hinsichtlich der Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne eigenes Ermessen umsetzen oder nicht? Diese grundsätzliche Frage hat sicher nicht nur unsere Gemeinde seit Jahren beschäftigt und die Umsetzung wirksamer Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung der Bürger verhindert. Rechtsstreitigkeiten statt Lärmschutz Unterschiedliche Einstellungen zur Frage der Anordnung von Geschwindigkeitslimits haben in der Vergangenheit viel zu oft zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Behörden und Kommunen geführt. Sie wurden…