Nutzungsvertrag für Garagen
Kommunalpolitik

Verwaltung zockt Garagenbesitzer ab

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Jetzt reicht’s
Gemeinde Rüdersdorf zockt Garagenbesitzer ab

 Etwa 3 ½ Jahrzehnte ist es nun her, dass wir uns damals unter Federführung der AWG zu einer Garagengemeinschaft Waldstrasse Rüdersdorf zusammen geschlossen haben und in der Waldstrasse 36 a, einem bis dato kaum vorzeigbaren Müllgelände, für Ordnung gesorgt und aus einem Schandfleck der Gemeinde einen Garagenkomplex errichtet haben, der dafür gesorgt hat, dass jede Menge Blech aus dem Neubaugebiet Friedrich-Engels-Ring verschwunden ist. In Eigenregie haben wir das Baumaterial eingekauft, den Transport organisiert, die Gebäude errichtet, den Stromanschluß organisiert, die Zufahrten betoniert und auch für die Entsorgung  des Bauschutts gesorgt.  Man möge mich korrigieren, aber an nennenswerte Unterstützung durch die Gemeinde kann ich mich nicht erinnern.

Was in unserer Gemeinde zählt

Der Chef unserer Gemeindeverwaltung Herr Schaller, war um diese Zeit etwa 10 Jahre alt. Er gefällt sich seit Jahren darin, Jugend und Sport in den Fokus seiner Arbeit zu stellen. Sporthalle Seestrasse renovieren, machen wir; neue Tartanbahn für den Sportplatz Brückenstrasse, kein Problem; ein neues Multifunktionsgebäude für das Stadium, muss sein; ein schönes Bootshaus in der Seestrasse, geht nicht ohne; Radwege in allen Ortsteilen sind Pflicht; eine neue Gaststätte im Hennickendorfer Freibad ist unverzichtbar und selbstredend sind auch die 250.000 € für den Umbau des Lichtenower Konsums in eine Sport- und Begegnungsstätte für den lokalen Zumbaverein keine Hürde obwohl dies in keinem Investitionsplan vorgesehen war.

Was eigentlich nötig wäre

Nur um die Essentials, sprich die Pflichtaufgaben der Gemeinde, die Erhaltung der Infrastruktur, also der Wege, Plätze und Straßen, kümmert sich die Gemeinde nicht. Ist wohl kein Geld da. Na ja, für die neue Schule wird’s schon noch reichen und die Kalkgrabenbrücke muss man ja machen.

Die Bürger müssen bluten

Was liegt angesichts dieser Umstände näher als den Bürgern in die Tasche zu fassen und die Garagenbenutzer für die Nutzung genau der Gebäude zahlen zu lassen, die Sie selbst errichtet haben. Erklärung zur Entgelterhöhung für Garagenflächen..nennt sich das Pamphlet, mit dem uns die Gemeinde Rüdersdorf gerade erfreut. Dass man formal von einem Nutzungsentgelt für die Garagenfläche spricht, ändert nichts an den traurigen Tatsachen. Grundsteuer in Höhe von 7,48 € und 61,36 € Garagenpacht pro Jahr reichen nicht aus; jetzt wird richtig Kasse gemacht. Und wahrscheinlich sollen wir auch noch froh sein, dass die Erhebung schrittweise und erst so spät eingeführt wird. Schließlich datiert das zugrunde liegende Gesetz auf den 22.07.1993.
Dass das ortsübliche Nutzungsentgelt 25 € beträgt, hat die Gemeinde gemäß § 3 Abs. 2 und 3 der Nutzungsentgeltverordnung nachzuweisen. Die Gemeinde hat dafür offensichtlich  Pachtverträge ausschließlich im Garagenkomplex Waldstrasse genutzt. Da sie dort alleiniger Verpächter ist und die Pachtpreise auch selbst festlegt, sehe ich den Nachweis eines ortsüblichen Entgelts nicht als erbracht an. Dazu würde auch die Einbeziehung der Pachtpreise in anderen Garagenanlagen oder Einzelgaragen in vergleichbaren Gebieten und von anderen Verpächtern als der Gemeinde Rüdersdorf gehören.

„Es ist auf Dauer nicht zu akzeptieren,nur die Pachtverträge weniger kommunaler Eigentümer als Grundlage für vergleichende Untersuchungen zu benutzen. Es bleibt demnach weiterhin zu wünschen, daß den Gutachterausschüssen durch eine entsprechende gesetzliche Regelung ermöglicht wird, eine umfassende und flächendeckende Pachtpreissammlung anzulegen.“ (Zitat aus dem Entwurf einer Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten; Bundesdrucksache 344/93)

Das Problem ist also seit langem bekannt. Die Gemeindeverwaltung Rüdersdorf scheint das leider wenig zu interessieren.

Als Erbauer und  Besitzer der Garage betrachte ich diese Gebührenerhebung  als eine nicht hinnehmbare Abzockerei. Der Unterschied zwischen den Besitzern der Garagen und Mietern sollte auch im Pachtpreis seinen Niederschlag finden. Dies wird auch vom Berliner Mieterverein in seiner Info 125 zu Garagen- und Stellplatzmieten in den neuen Bundesländern und Ostberlin so gesehen und in der Stadt Großräschen auch so praktiziert. Zudem läßt man dort die Kirche im Dorf und sagt dem Bürger auch gleich, wie die Mehreinnahmen eingesetzt werden sollen,- nämlich für den Winterdienst und die Wegeunterhaltung an den Garagen. Näheres finden Interessierte hier.

 

Ich kann jedem Betroffenen nur empfehlen, sich dagegen zu Wehr zu setzen und Einspruch einzulegen. Auch bei der nächsten Kommunalwahl sollten Sie dieses bürgerfeindliche Verhalten unserer Verwaltung nicht vergessen.
Verwiesen sei noch darauf, dass durch die quasi Umwandlung einer Jahrespacht in eine monatliche Pachtzahlung wesentlich höhere Einnahmen bei der Gemeindeverwaltung realisiert werden, was zu einer Verkehrswertsteigerung der Garagen nach § 12 Abs. 3 SchuldRAnpG führt. Dadurch entsteht für die Garageneigentümer bei einer Kündigung des Nutzungsvertrages ein Entschädigungsanspruch gegen die Gemeinde. Dieser muss im Zweifel allerdings erst vor Gericht durchgesetzt werden. Ich habe diesbezüglich bereits eine Anfrage an den Fachbereich III/Liegenschaften der Gemeindeverwaltung gestellt. Die Antwort wird allerdings noch einige Tage in Anspruch nehmen. Weitere Infos hier.
Im Jahr 2010 wollte die Leipziger Stadtverwaltung 300 € Garagenpacht bei den Garagenbesitzern durchsetzen. Die Proteste waren so heftig, dass die Verwaltung einlenkte und das Problem erneut zur Diskussion stellte.

Gespannt darf man übrigens auch sein, wo die Leute Ihre Autos abstellen wenn möglicherweise reihenweise die Pachtverträge gekündigt werden. Das kann auch nicht im Interesse der Gemeinde sein.

Ich wünsche Ihnen trotz allem eine schöne Woche und gute Nerven für alle Eventualitäten.

Rüdersdorf, den 13.04.2016

 

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