Politik

Akteneinsicht – nicht mit uns

Akteneinsicht bei der WBG Rüdersdorf eG – eine Story mit Serienpotential

In meinem Beitrag vom 25.09.16 (Vorstand versus Mitglieder) hatte ich bereits über den Versuch der Familie Hübner aus dem Rüdersdorfer Friedrich-Engels-Ring berichtet, Einsicht in seine Mieterakte bei der Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG zu bekommen. Dies war vom Vorstand unter fadenscheinigen Vorwänden (siehe Artikel vom 25.09.16) abgelehnt worden. Auch Kopien aus der Akte wollte der Vorstand nur zu horrenden Kosten bereitstellen. Nun hat such Familie Hübner hilfesuchend an den Aufsichtsrat gewandt.
Nachstehend eine Zusammenfassung der vorgetragenen Probleme:

Die Anfrage an den Aufsichtsrat

Während der Sprechstunde der WBG am 08.09.16 bat Herr Hübner die Büromitarbeiterin Frau Seeger um Einsicht in Ihre Mieterakte. Frau Seeger bot daraufhin an, eine Kopie der Mieterakte zu machen und diese über den Briefkasten zuzustellen.Nach einem vergeblichen Telefonat nahm Familie Hübner am 14.09.16 erneut telefonisch Kontakt  mit Frau Seeger auf und wurde mit der Forderung konfrontiert, bezüglich der Kopien einen schriftlichen Antrag einzureichen und sich auf Kosten von einem Euro pro A4-Blatt im voraus einzustellen. Eine Vorabansicht in die Akte, um die nötigen Kopien festzustellen, wurde kathegorisch abgelehnt.
Aufgrund dieser Auskunft stellte Familie Hübner per Mail  Antrag auf einen Termin zur Akteneinsicht in Ihre Mieterakte während der Sprechstunden des Büros der WBG.
In Ihrer Antwort stellte der Vorstand eine Recht auf Einsichtnahme in Abrede und beharrte weiterhin auf die Erstellung von Kopien zu einem Euro pro A4-Seite.
Zusammenfassung:
1. Es ist zu klären, weshalb Frau Seeger von Ihrer ursprünglichen Zusage abgewichen ist und inwieweit Zusagen der Mitarbeiter der Geschäfsstelle an Mitglieder der Genossenschaft bindend sind.
2. Die Angemessenheit einer Kopiergebühr von einem Euro pro DINa4-Seite ist zu prüfen.
3. Der Aufsichtsrat ist aufgefordert, eine verbindliche Aussage zum Recht auf Akteneinsicht zu treffen.
4. Es sollte vom Aufsichtsrat geprüft werden, weshalb der Vorstand vehement versucht, die Akteneinsicht zu
verhindern.

Der Aufsichtsrat sagt per Brief am 20.09.16 ein Gespräch des Aufsichtsrates mit dem Vorstand und den Mitarbeitern der Geschäftsstelle zu und berichtet der Familie Hübner schriftlich am 05.10.16 über das Ergebnis dieser gemeinsamen Sitzung. (Anmerkung des Autors: Familie Hübner war dazu nicht geladen)
In diesem Brief wurde Familie Hübner folgendes mitgeteilt:

Die Antwort des Aufsichtsrates

  1. Der Inhalt des Gespräches mit dem Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle am 08.09.16 wird von diesen zum Teil abweichend dargestellt. Da der Vorgang nicht mehr nachvollzogen werden kann, wird dem Vorstand empfohlen, Absprachen klarer zu formulieren und eindeutigere Terminvereinbarungen zu treffen.
    Kommentar: Das Kopierversprechen war nach Aussage der Familie Hübner eindeutig. Ob sich Frau Seeger des Umfangs dieser Aufgabe bewusst war, möchte ich dahingestellt sein lassen. Eine konkrete Terminvereinbarung ist sicher immer sinnvoll.
  2.  Zu den Gebühren verweist Herr Pflume als Aufsichtsratsvorsitzender auf den Vorstandsbeschluß Nr.9/16. Darin wurde festgelegt:
    Zitat:“Dieser (der Unkostenbeitrag-Anmerkung des Verfassers) beträgt, wie in Ihrem Fall gemäß des Vorstandsbeschlusses Nr.9/16 1,00 /Kopie .Kopien von Belegen, die Ihnen nicht als Original vorliegen (z.B. solche, die in die Betriebskostenabrechnung einfließen) kosten 0,30 /Kopie.“ Ob die Beträge angemessen sind, liegt nicht in unserem Ermessen. Jedoch hat uns der Vorstand versichert, dass die Beiträge nicht willkürlich festgelegt wurden, sondern aus der kalkulierten Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rüdersdorf übernommen wurden.“
    Kommentar: Der Aussichtsrat weist trotz Hinweis auf den Vorstandsbeschluß nicht nach, weshalb der Unkostenbeitrag 1,00 € beträgt. „Wie in Ihrem Fall“ stellt keine konkrete Begründung dar. Dass der Aufsichtsrat feststellt, dass die Höhe der Beiträge nicht in seinem Ermessen liegen, stellt ein Armutszeugnis dar, das seinesgleichen sucht. Wer braucht einen Aufsichtsrat ohne Vollmacht ? Von Interesse wäre das Datum des Vorstandsbeschlusses, da der Verdacht nahe liegt, dass hier ein Zusammenhang mit dem Fall Hübner vorliegt.
    Der Zusammenhang zur Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Rüdersdorf ist völlig aus der Luft gegriffen und in der Sache falsch. Die Gemeinde muss selbstredend basierend auf Ihren Kosten kalkulieren und das sind mit Sicherheit andere als die, die in der Geschäftsstelle anfallen. Eine Rückfrage in der Gemeinde hat zudem ergeben, dass der höchste Satz für DINA4-Kopien 0,50 € beträgt. Auf Nachfrage am heutigen Morgen (10.10.16) zeigte sich die Mitarbeiterin der Gemeinde Frau Kropp (Gebühren und Kostenrechnung), sehr erstaunt über die Aussage des Aufsichtsrates und fragt zu Recht, was denn Gebühren der Genossenschaft mit denen der Gemeinde zu tun haben sollen. Eine durchaus berechtigte Frage wie ich meine. Die Versicherung des Vorstandes entspricht also schlicht nicht der Wahrheit. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Urteilen, in denen Richter selbst Gebühren von 0,50 € für unzulässig hoch erklärt haben.
  3. Der Vorstand bejaht das Recht auf Kopie von Unterlagen aus der Mieterakte.
    Kommentar: Der Aufsichtsrat bejaht zwar das Recht auf Kopien, macht aber keinerlei Aussage zum Recht auf Einsichtnahme und dies obwohl dieses Recht in Bezug auf Klärung von konkreten Sachverhalten mehrfach richterlich bestätigt wurde.
  4. Zur Motivation des Vorstandes, Herrn Hübner die Akteneinsicht zu verwehren, macht der Aufsichtsrat keine Angaben.

Das traurige Ergebnis

Insgesamt ist erneut festzustellen, dass der Aufsichtsrat seiner Kontrollfunktion in keiner Weise nachkommt. Kritiklos wird jede Aussage des Vorstandes ungeprüft hingenommen und Beschwerden abgeschmettert. In gewohnter Manier setzt sich der Vorstand über bestehende Rechtsnormen  hinweg und schreckt auch vor offensichtlichen Lügen nicht zurück. Wer sollte das auch verhindern ? Der Vertreter des Prüfverbandes der Wohnungsbaugenossenschaften ist ja nicht einmal bei den offensichtlichen Verstößen gegen die Satzung der WBG Rüdersdorf eG während der diesjährigen Mitgliederversammlung eingeschritten.
Anbei für Interessierte die Anschrift des Prüfverbandes:
Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.
Lentzeallee 107
14195 Berlin



Das Mitglied steht im Mittelpunkt

Genossenschaften arbeiten nicht gewinnorientiert und sind keinen Aktionären oder Anteilseignern verpflichtet, sondern einzig und allein ihren Mitgliedern.


Diese schönen Sätze stehen auf der Seite der Wohnungsbaugenossenschaften Deutschland. Die Wohnungsbaugenossenschaft Rüdersdorf eG gehört dem Verbund Nord-Ost Brandenburg an. Nachstehend deren Anschrift für Interessierte Mitglieder:
Zehdenicker Straße 10
17268 Templin

Email: info@wbg-templin.de

Ich kann nur hoffen, dass der Leitspruch der Wohnungsbaugenossenschaften auch in Rüdersdorf Wirklichkeit wird. Unter dem jetzigen Vorstand und Aufsichtsrat wird das wohl nicht geschehen.

Ich wünsche allen Genossenschaftlern dennoch eine schöne Woche.

 

 

 

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