abgebaute Verkehrsschilder
Behörden,  Kommunalpolitik,  Politik,  Verkehr

Die Bürgerinitiative GLAS klagt gegen den Landkreis Märkisch-Oderland

Die Autorität des Staates schwindet

Deutschland schafft sich ab, so betitelte der Ex-Finanzsenator von Berlin Thilo Sarrazin vor mehr als einem Jahrzehnt sein skandalumwittertes Buch. Der populäre Professor Lesch von der Maximilian-Ludwig-Universität München geht noch einen Schritt weiter und veröffentlichte kürzlich in YouTube-Video mit dem Titel „Die Menschheit schafft sich ab“.
Die Entwicklung der deutschen Gesellschaft und darüber hinaus auch in der Welt zeigt, dass die Thesen der Herren keine böswillige Utopie sind.
Ich denke, dass der moralische Verfall der deutschen Gesellschaft heute in der Tat keine Fiktion mehr ist, sondern bedauernswerte Realität.
Jeder, der aufmerksam hinschaut, kann den allgemeinen Sittenverfall, die Missachtung staatlicher Autorität durch die Bürger und auch das Fehlverhalten der Repräsentanten unserer Staates täglich feststellen. Dies beginnt beim Bürgermeister der Gemeinde Rüdersdorf, der Anfragen einer Bürger einfach ignoriert (und dabei vom Kommunalgesetz sogar gedeckt wird), geht weiter über Behörden, die sich weigern, Gesetze umzusetzen und gipfelt bei den höchsten Repräsentanten unserer Staates wie der Bundestagsverwaltung, die sich konsequent weigert, Informationen unter anderem über Lobbyisten herauszugeben. Und dies obwohl der Bundestag das zugrunde liegende Gesetz selbst beschlossen hat. Aktuell wird die Bundesregierung von der EU-Kommission verklagt, weil Sie die EU-Grenze für die Abgasbelastung nicht einhält und das ist nur eines von mehreren Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder oder gar nicht stattfindender Umsetzung von EU-Beschlüssen.

Umsetzung des LAP 2013/2016 wird eingeklagt

In diesem konkreten Fall dreht es sich um das Verhalten des Landkreises Märkisch-Oderland, speziell der Straßenverkehrsbehörde Strausberg.
Am 16.04.2018 hat einer der lärmgeschädigten Bürger aus Hennickendorf  vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder Klage gegen den Landkreis Märkisch-Oderland, Straßenverkehrsamt, erhoben (AZ VG 2 K 987/18).
Es wurde beantragt, das Strassenverkehrsamt zu verurteilen,
„…im Bereich des Wohnhauses der Klägerin die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu beschränken oder ersatzweise den Antrag der Klägerin auf Verkehrsbeschränkungen un-ter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu bescheiden“(Auszug aus Klageschrift). 
Zur Begründung wird unter anderem ausgeführt:
„Der Straßenzug Friedrichstraße/Bahnhofstraße im Ortszentrum von Hennickendorf ist im von der Gemeindevertretung verabschiedeten und aktuell geltenden Lärmaktionsplan der Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin in der Fassung aus dem No-vember 2016 als besonders laute und damit i. S. d. Lärmaktionsplanung prioritär zu beplanen-der Straßenzug ausgewiesen. Im Maßnahmenplan des Lärmaktionsplans werden für den Straßenzug „Friedrichstraße/Bahnhofstraße-Ortsteil Hennickendorf“ Tempo 30 ganztägig als Maßnahme festgelegt. “ (Auszug aus der Klageschrift)
Im Lärmaktionsplan (LAP) Ziff. 6.2.11 (Seite 90) sowie in Anlage 2 zum LAP wird festgestellt, dass der zulässige Lärmpegel von 55 db(A) nachts und 65 db(A) tags überschritten wird und somit eine Gesundheitsgefährdung durch 
Lärm gegeben ist. Des Weiteren wird von Seiten der Klägerin auf der Erhöhung der Verkehrssicherheit auf den Schulwegen der nahe gelegenen Grundschule bei einer Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit verwiesen.

Behörden gegen Kommune und Bürger

Dies sind Argumente, denen sich kein vernünftig denkender Bürger verschließen kann. Denn unsere Gesundheit und die Sicherheit unserer Kinder sollte uns allen am Herzen liegen. Es ist ein besonders trauriges Kapitel behördlichen Handelns, dass die Umsetzung kommunaler Beschlüsse ausgerechnet durch die Behörden blockiert wird, die eigentlich für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürger, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und auch den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zuständig sind. Leider ist dies auch kein Einzelfall und durchaus nicht auf das Straßenverkehrsamt beschränkt. Erinnert sei hier nur an einen besonderen krassen Fall,- der eigenmächtigen Zustimmung des deutschen Argarministers Schmidt zum weiteren Einsatz des berüchtigten Herbizids Glyphosat entgegen den Beschlüssen der damaligen Regierungskoalition. Konsequenzen gab es wie so oft keine.

Es bleibt zu hoffen, dass das Strassenverkehrsamt rechtzeitig einlenkt und die im Lärmschutzplan 2013/16 zum Wohle der Bürger und Gemeinde beschlossenen Maßnahmen endlich konsequent und zügig umsetzt anstatt in einem jahrelangem Rechtsstreit die Steuermittel der Bürger zu vergeuden.

 

 

 

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